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Oft ist die äußere Gestaltung und Form eines Produktes für den Markterfolg entscheidend. Schutz vor Nachahmungen bietet die Registrierung des Designs. Dies geschieht in Deutschland durch die Eintragung eines Geschmacksmusters und auf europäischer Ebene durch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Die häufigsten Fehler bei der Anmeldung von Geschmacksmustern sind fehlende oder unzureichende Angaben zur Produktklassifizierung oder ungenaue oder sogar nichtssagende Abbildungen. Wir helfen Ihnen, diese Fehler zu vermeiden. Wir arbeiten Ihre Anmeldungsunterlagen aus und kontrollieren die Geeignetheit der einzureichenden Abbildungen. Wir kümmern uns um die Eintragung Ihres Geschmackmusters im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes oder des europäischen Harmonisierungsamtes.
Wenn es von Ihnen versäumt wurde, ein Design registrieren zu lassen, kann es innerhalb Europas trotzdem Schutz vor Nachahmung genießen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und informieren Sie über Ihre Ansprüche.
Die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Geschmacksmustern zählt ebenfalls zu unserer Expertise. Mit Ihrer Unterstützung sichten wir dabei den vorbekannten Formenschatz und geben Auskunft, ob eine ähnliche Gestaltung eines Erzeugnisses noch unter den Schutzbereich des Geschmacksmusters fällt.
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