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Unsere Tätigkeit im Handelsrecht und den daran angrenzenden Rechtsgebieten umfaßt die Unterstützung, die ein Unternehmen bei der Abwicklung seiner täglichen Geschäfte benötigt.
Dies beginnt mit der Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Anmietung von Betriebsräumen. Wir begleiten Sie auch bei eventuellen Umbauten.
Verträge mit Ihren Zulieferern und Kunden werden schnell von uns erstellt oder vorhandene geprüft. Wir entwerfen oder checken Ihre vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir sagen Ihnen, wie Sie die Rechtsbeziehungen zu Ihren Distributoren gestalten sollen und was Ihre Handelsvertreter für Ansprüche haben. Wir warnen Sie vor kartellrechtlichen und europarechtlichen Fallen bei dem Aufbau von Vertriebsnetzen.
In Kooperation mit Fachanwälten für Arbeitsrecht klären wir Probleme mit Arbeitnehmern oder deren Vertretungen.
Wir treiben Ihre Forderungen ein und zeigen Ihnen, wie Sie Forderungsausfälle möglichst vermeiden können.
In der Krise führen wir Gespräche mit Ihren Gläubigern und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Wegen, das Unternehmen zu erhalten.
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