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Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1991 gegründet. Sie ist beratend, zum Beispiel bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen tätig. Bei Auseinandersetzungen vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir dürfen vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftreten. Auch zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Harmonisierungsamt und dem Europäischen Gerichtshof sind wir befugt.
Durch Kooperationen mit Anwälten in den meisten Industrienationen können wir auch bei Problemen im Ausland helfen. Hierbei steuern, koordinieren und überwachen wir für unsere Mandanten die notwendigen Maßnahmen vor Ort. Wir kommunizieren die Wünsche und Ziele unserer Mandanten und übersetzen, sofern notwendig, fremdsprachige Dokumente.
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