|
In Deutschland ist Software zumeist durch das Urheberrecht geschützt. In manchen Fällen oder im Ausland ist auch die Erlangung eines Patentes möglich. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten für Sie auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene bestehen.
Wir verfolgen für Sie Verletzungen Ihrer Softwarerechte. Sofern notwendig, ermitteln für Sie in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten, ob und welche Teile Ihres Codes unerlaubt benutzt werden und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
In der täglichen Praxis stellen Auseinandersetzungen wegen Software-Piraterie aber nur einen Teil der anwaltlichen Arbeit dar. Häufig wird nämlich bereits bei der Programmierung der Software vergessen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Entwickler und Auftraggeber vorher hinreichend zu regeln oder zu bestimmen, welche Eigenschaften die zu erstellende Software oder etwa der Internetauftritt haben sollen. Durch zielgerechte Vertragsgestaltung können hieraus resultierende Probleme weitestgehend vermieden werden. Wir beraten Sie dabei. Weil unser Büro bereits selbst Software entwickelt hat, verstehen wir auch Ihre Fachausdrücke.
Wenn angestellte Programmierer ausscheiden, stellt sich nicht selten die Frage der Rechtsinhaberschaft an deren Arbeitsergebnissen. In welchem Umfang darf man bei einer neuen Tätigkeit auf die Ergebnisse der alten Tätigkeit zurückgreifen? Kann durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verhindert werden, dass wertvolles Know-How zu Ihrem Wettbewerber transferiert wird? Was sind die Fallstricke solcher Vereinbarungen? Wir geben gerne Auskunft.
Falls Ihre Software nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist, können Ihre Ansprüche vielgestaltig sein. Müssen Sie Nachbesserungen akzeptieren? Können Sie vom Entwicklungs- oder Kaufvertrag zurücktreten? Welchen Umfang haben Schadensersatzansprüche? Wir sind damit vertraut und helfen Ihnen weiter.
|