Anwaltskanzlei SCHAFHAUS Law Office

(C) 2007 Stefan Schafhaus

Als zusätzlichen Service unserer Kanzlei fertigen wir für Sie auch Übersetzungen an.

Wir übersetzen für Sie englische, französische, spanische, italienische oder niederländische Dokumente in die deutsche Sprache. Deutsche Texte übersetzen wir ins Englische (UK und US).

Unsere Tätigkeit ist beschränkt auf Fachtexte aus folgenden Gebieten:

  • Schriftsätze, Urteile und sonstige juristische Texte
  • Technische Veröffentlichungen wie Patentschriften oder Gebrauchsanweisungen

Als Anwaltskanzlei kann die Anfertigung von Übersetzungen durch uns nur im Rahmen der Mandatsbearbeitung erfolgen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Die Kosten für die Anfertigung von Übersetzungen richten sich nach Art und Schwierigkeit des Ausgangstextes. Wir unterbreiten Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.